Art. 10 32015D0740
In den Anhängen I und II werden die Gründe für die Aufnahme der Personen und Einrichtungen nach Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 in die Liste angegeben, wie sie vom Sicherheitsrat oder vom Ausschuss für Anhang I und vom Rat für Anhang II angegeben werden.
Die Anhänge I und II enthalten ferner, soweit verfügbar die zur Identifizierung der betreffenden Personen und Einrichtungen erforderlichen Angaben, wie sie vom Sicherheitsrat oder vom Ausschuss für Anhang I und vom Rat für Anhang II angegeben werden. Bei Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. Bei juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen. In den Anhänge I und II wird auch den Tag der Benennung angegeben.