Beschluss (GASP) 2015/740 des Rates vom 7. Mai 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/449/GASP
Weitere Maßnahmen der Union sind erforderlich, damit bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden können —
Erwägungsgrund 6 32015D0740
Erwägungsgrund 6 32015D0740Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen