Erwägungsgrund 10 32015D0773
Der Ausschuss und die an der Koordinierung der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen beteiligten Unionseinrichtungen, insbesondere der Beschäftigungsausschuss, der Wirtschafts- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Wirtschaftspolitik sollten eng zusammenarbeiten. Wenn es angezeigt ist und zwischen den beteiligten Ausschüssen einvernehmlich vereinbart wurde, kann die Zusammenarbeit des Ausschusses mit dem Beschäftigungsausschuss, dem Wirtschafts- und Finanzausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik auch die Abhaltung gemeinsamer Sitzungen, insbesondere im Zusammenhang mit der jeweiligen Rolle der Ausschüsse im Rahmen des Europäischen Semesters, einschließen.