Erwägungsgrund 8 32015D0773
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Oktober 2013 festgestellt, dass die Koordinierung der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Einklang mit den bestehenden Verfahren und unter uneingeschränkter Achtung der nationalen Zuständigkeiten weiter verbessert werden wird. Der Europäische Rat vertrat die Ansicht, dass hierzu weiter auf eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ratsformationen hinzuarbeiten ist, damit die Kohärenz dieser Politiken im Einklang mit den gemeinsamen Zielen gewährleistet ist.