Art. 4 Abs. 4 32017D0824Der Sekretär des Disziplinarrates unterliegt nur der Dienstaufsicht des Disziplinarrats. Der Sekretär des Disziplinarrates ist insbesondere für Fragen der…
Art. 151 Abs. 3 32016D1351Der betreffende Bedienstete kann sich des Beistands einer von ihm gewählten Person bedienen.
Art. 158 32016D1351Der Sekretär erstellt ein Protokoll über die Sitzungen des Disziplinarrats. Die Zeugen unterzeichnen die Niederschrift ihrer Aussage.
Art. 154 Abs. 2 32016D1351Die Agentur ist vor dem Disziplinarrat durch einen von der Anstellungsbehörde beauftragten Bediensteten vertreten und hat den Rechten des betreffenden…
Art. 150 Abs. 1 32016D1351Der Disziplinarrat wird durch einen Bericht der Anstellungsbehörde befasst, in dem die zur Last gelegten Handlungen und gegebenenfalls die Tatumstände, darunter…