Art. 146 32016D1351
(1)
Der Vorsitzende und die Mitglieder des Disziplinarrates üben ihre Befugnisse in völliger Unabhängigkeit aus.
(2)
Die Beratungen und Arbeiten des Disziplinarrates sind geheim.
Der Vorsitzende und die Mitglieder des Disziplinarrates üben ihre Befugnisse in völliger Unabhängigkeit aus.
Die Beratungen und Arbeiten des Disziplinarrates sind geheim.