Art. 42 32016D1352
Übertragung von Befugnissen
Alle der Agentur im Rahmen dieses Beschlusses übertragenen Befugnisse werden durch die Anstellungsbehörde ausgeübt.
Alle der Agentur im Rahmen dieses Beschlusses übertragenen Befugnisse werden durch die Anstellungsbehörde ausgeübt.