Beschluss (EU) 2016/1859 des Rates vom 13. Oktober 2016 über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174/EG
Der AEUV sieht für die Annahme dieses Beschlusses keine anderen Befugnisse als die des Artikels 352 AEUV vor.
Erwägungsgrund 11 32016D1859
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