Erwägungsgrund 3 32016D1859
Nach Artikel 152 AEUV anerkennt und fördert die Union die Rolle der Sozialpartner auf Ebene der Union, sie fördert den sozialen Dialog und achtet dabei die Autonomie der Sozialpartner. Um die Konzertierung auf hochrangiger Ebene mit den europäischen Sozialpartnern über die globale Strategie, die durch den Europäischen Rat von Lissabon vom 23. und 24. März 2000 eingeführt wurde, zu fördern, wurde gemäß dem Beschluss 2003/174/EG des Rates ein Dreigliedriger Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung (im Folgenden „Gipfel“) eingerichtet, der nunmehr laut Artikel 152 AEUV Bestandteil des sozialen Dialogs auf Unionsebene ist.