Erwägungsgrund 4 32016D1859
Die Union und die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, im Rahmen der Strategie Europa 2020, einer integrierten Strategie zur Förderung des Potenzials der Union für Wachstum und Beschäftigung im Zeitraum 2010 bis 2020, zusammenzuarbeiten. Angestrebt wird mit der Strategie Europa 2020 eine verbesserte Koordinierung zwischen nationalen und europäischen Maßnahmen. Darüber hinaus hat die Union die Notwendigkeit erkannt, die Mitverantwortung der Sozialpartner für diese Strategie und ihre diesbezügliche Einbindung zu fördern, damit sie aktiv an der Umsetzung der Ziele dieser Strategie mitwirken können.