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An die nationalen Zentralbanken (NZBen) und die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) gerichtete Rechtsinstrumente, wie zum Beispiel Leitlinien und Weisungen der Europäischen Zentralbank (EZB), müssen den Adressaten ordnungsgemäß bekannt gegeben werden. Heute ist die allgemein akzeptierte Praxis für Bekanntgaben zwischen der EZB einerseits und den NZBen oder NCAs andererseits der Einsatz elektronischer Mittel, einschließlich E-Mail. Demgegenüber ist das Fernschreiben als Kommunikationsmittel infolge der technologischen Entwicklung überholt.
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen…
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen…
Das Unionsrecht sieht noch keinen Verfahrensrahmen für die Bearbeitung von bei der EZB, den NCAs oder den nationalen Zentralbanken (NZBen) eingehenden Ersuchen…
Die EZB ersucht die NCAs und NZBen um Zustimmung, die EZB nach Eingang eines Ersuchens einer nationalen Strafverfolgungsbehörde um Offenlegung vertraulicher…
Dieser Beschluss sollte daher die Bedingungen festlegen, die von der EZB im Hinblick auf die Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber den nationalen…
Nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 und Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) unterliegen sowohl die EZB als auch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.