Art. 2 32016D0288
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hebt die Beihilferegelung bezüglich der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Materialien auf.
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hebt die Beihilferegelung bezüglich der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Materialien auf.