Erwägungsgrund 5 32013R0883
Das Mandat des Amtes sollte die Durchführung von Untersuchungen innerhalb der durch die Verträge oder auf deren Grundlage geschaffenen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen (im Folgenden „Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen“) sowie die Ausübung der der Kommission durch die einschlägigen Unionsrechtsakte übertragenen Untersuchungsbefugnisse umfassen und die Unterstützung der Mitgliedstaaten seitens der Kommission bei der Organisation einer engen, regelmäßigen Zusammenarbeit zwischen ihren zuständigen Behörden sichern. Das Amt sollte ferner auf der Grundlage seiner operativen Praxis in diesem Bereich zur Planung und Entwicklung der Methoden zur Vorbeugung und Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union beitragen.