Erwägungsgrund 2 32022D0451
Am 1. Dezember 2021 hat die WHA auf der zweiten Sondertagung mit ihrem Beschluss SSA2(5) beschlossen, ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium einzusetzen, das allen WHO-Mitgliedstaaten, assoziierten Mitgliedern und Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration offen steht, um ein Übereinkommen, eine Vereinbarung oder ein anderes internationales Instrument der WHO zur Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion im Hinblick auf eine Annahme gemäß Artikel 19 oder gemäß anderen Bestimmungen der WHO-Satzung, die vom zwischenstaatlichen Verhandlungsgremium als angemessen erachtet werden, auszuarbeiten und auszuhandeln.