Erwägungsgrund 5 32016D0551
Irland ist nicht durch das Abkommen gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet und beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses.
Irland ist nicht durch das Abkommen gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet und beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses.