Erwägungsgrund 2 32016D0551
Die Union und die Türkei haben beim Gipfeltreffen vom 29. November 2015 eine politische Einigung dahin gehend erzielt, dass das Abkommen ab 1. Juni 2016 in vollem Umfang anwendbar ist.
Die Union und die Türkei haben beim Gipfeltreffen vom 29. November 2015 eine politische Einigung dahin gehend erzielt, dass das Abkommen ab 1. Juni 2016 in vollem Umfang anwendbar ist.