Erwägungsgrund 3 32016D0566
Seit der Änderung von Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie 2002/59/EG durch die Richtlinie 2014/100/EU der Kommission hat die Lenkungsgruppe im Vergleich zur vorherigen Situation eine Reihe neuer Aufgaben bei der Unterstützung der Verwaltung und Steuerung des Systems und der integrierten Dienstleistungen. In der Praxis können dadurch auch die bisherige Steuerung und die bestehenden Gruppen optimiert werden, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und Berichtspflichten zu vereinfachen.