Erwägungsgrund 8 32016D0566
Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) ist in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Kommission gemäß der Richtlinie 2002/59/EG und im Hinblick auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 2010/65/EU für die technische Umsetzung des Systems für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs zuständig und erleichtert gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates insbesondere die elektronische Datenübermittlung über das SafeSeaNet-System; sie sollte daher kontinuierlich in die Arbeit der hochrangigen Lenkungsgruppe einbezogen werden.