Erwägungsgrund 2 32016D0630
Mit Artikel 19 des Rückübernahmeabkommens wurde ein Gemischter Rückübernahmeausschuss eingesetzt, der mit den in diesem Artikel genannten Aufgaben betraut ist.
Mit Artikel 19 des Rückübernahmeabkommens wurde ein Gemischter Rückübernahmeausschuss eingesetzt, der mit den in diesem Artikel genannten Aufgaben betraut ist.