Beschluss (EU) 2016/630 des Rates vom 11. April 2016 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Rückübernahme eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss in Bezug auf eine Empfehlung zu Rückübernahmeersuchen in Fällen, in denen die Organisation von Befragungen erforderlich ist
Irland ist an das Rücknahmeabkommen gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 8 32016D0630
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