Erwägungsgrund 8 32017D1191
Nach Ansicht des Rates wurde das übermäßige Defizit in Kroatien korrigiert, sodass der Beschluss 2014/56/EU aufgehoben werden sollte.
Nach Ansicht des Rates wurde das übermäßige Defizit in Kroatien korrigiert, sodass der Beschluss 2014/56/EU aufgehoben werden sollte.