Erwägungsgrund 9 32017D1191
Ab dem Jahr 2017, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Kroatien der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Nachdem Kroatien sein mittelfristiges Haushaltsziel bereits 2016 erreicht hat, sollte es Abweichungen davon vermeiden und im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates das Schuldenstandskriterium erfüllen —