Erwägungsgrund 10 32017D1243
Der LSA-Code enthält internationale Anforderungen für die Rettungsmittel, die unter Kapitel III des SOLAS-Übereinkommens von 1974 in seiner geänderten Fassung fallen. Die Änderungen der Nummern 6.1.1.5 und 6.1.1.6 des LSA-Codes und des Teils 1 Nummer 8.1.1 des Anhangs der Entschließung MSC.81(70) gewährleisten die Übereinstimmung mit den statischen Prüfungen und ihren Prüflasten, denen Aussetzvorrichtungen, einschließlich ihrer Bauteile und Winden, standhalten müssen. Diese Änderungen sollten als kleinere Korrekturen behandelt werden. Aussetzvorrichtungen und Winden werden in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/306 der Kommission aufgeführt, in der im Zusammenhang mit MED/1.21, 1.23, 1.24 und 1.25 (Aussetzvorrichtungen) und im Zusammenhang mit MED/1.41a, 1.41b, 1.41c, 1.41d, 1.41e (Winden) auf den LSA-Code und auf die Entschließung MSC.81(70) verwiesen wird. Sie fallen daher in den Geltungsbereich der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.