Erwägungsgrund 7 32017D1243
Der MSC der IMO hat auf seiner 97. Tagung beschlossen, den Wortlaut der Regeln II-1/22, II-1/23 und II-1/24, in denen ähnliche Anforderungen unterschiedlich formuliert sind, zu vereinheitlichen und die vorhandenen Querverweise zu aktualisieren, ohne den Inhalt der zuvor gebilligten Änderungen zu verändern. Die Regel II-1/23 betrifft besondere Anforderungen für Ro-Ro-Fahrgastschiffe und wird von dem im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt, der im Beschluss (EU) 2016/2077 festgelegt ist, nicht erfasst. Die Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge in der Inlandfahrt. Nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i dieser Richtlinie müssen neue Fahrgastschiffe der Klasse A vollständig den Anforderungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 in seiner geänderten Fassung entsprechen.