Erwägungsgrund 10 32017D2104
Um den Mitgliedstaaten die notwendige Flexibilität bei den Erörterungen und in der Sitzung der UNECE-WP.7 einzuräumen, sollte es ihnen in Absprache mit der Kommission erlaubt sein, Änderungen der Vorschläge für Qualitätsnormen für Obst und Gemüse zuzustimmen, sofern der Inhalt dieser Vorschläge nicht geändert wird.