Erwägungsgrund 6 32017D2307
Damit im Falle, dass die Voraussetzungen für die Gleichwertigkeit nicht mehr erfüllt sind, rasch reagiert werden kann, sollte die Kommission zudem die Befugnis erhalten, die Anerkennung der Gleichwertigkeit einseitig auszusetzen, unter der Bedingung, dass sie die Vertreter der Mitgliedstaaten vorher unterrichtet.