Beschluss (EU) 2017/2307 des Rates vom 9. Oktober 2017 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 8 32017D2307
Erwägungsgrund 8 32017D2307Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen