Erwägungsgrund 5 32017D2315
Die vermehrte Durchführung gemeinsamer und kollaborativer Projekte zur Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten zählt zu den bindenden Verpflichtungen im Rahmen der PESCO. Derartige Projekte können unter Wahrung der Verträge und im Einklang mit den einschlägigen Unions-Instrumenten und -Programmen auch mit Beiträgen aus dem Unions-Haushalt unterstützt werden.