Erwägungsgrund 8 32017D2315
Jeder andere Mitgliedstaat, der sich zu einem späteren Zeitpunkt an der PESCO beteiligen möchte, kann dem Rat und dem Hohen Vertreter seine entsprechende Absicht nach Artikel 46 Absatz 3 EUV mitteilen.
Jeder andere Mitgliedstaat, der sich zu einem späteren Zeitpunkt an der PESCO beteiligen möchte, kann dem Rat und dem Hohen Vertreter seine entsprechende Absicht nach Artikel 46 Absatz 3 EUV mitteilen.