Erwägungsgrund 2 32017D0265
In Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 sind die Anforderungen aufgelistet, die Stellen erfüllen müssen, damit sie in die Liste der anerkannten Stellen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 aufgenommen werden können.