Beschluss (EU) 2017/265 der Kommission vom 14. Februar 2017 über die Aufnahme der Regierung der Nordwest-Territorien Kanadas in die Liste der anerkannten Stellen gemäß Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 757)
Die Kommission hat anhand der eingereichten Nachweisdokumente geprüft, ob die Regierung der Nordwest-Territorien die Anforderungen für die Anerkennung als anerkannte Stelle gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 erfüllt.
Erwägungsgrund 5 32017D0265
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