Erwägungsgrund 4 32017D0265
Die Europäische Kommission hat am 22. November 2016 einen Antrag der Regierung der Nordwest-Territorien erhalten, in dem um deren Anerkennung als anerkannte Stelle für die Zwecke von Artikel 3 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 ersucht wird. Die gemäß Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 erforderlichen Nachweisdokumente lagen dem Antrag bei.