Erwägungsgrund 14 32013R1311
Die Kommission sollte vor dem 1. Januar 2018 den Entwurf eines neuen mehrjährigen Finanzrahmens vorlegen, damit die Organe ihn rechtzeitig vor Beginn des nächsten Finanzrahmens verabschieden können. Die vorliegende Verordnung sollte weiter gelten, wenn nicht ein neuer Finanzrahmen vor Auslaufen des in der vorliegenden Verordnung festgelegten MFR verabschiedet wird.