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Soweit die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit auf regionaler oder subregionaler Ebene verpflichtet sind, sollten sie, sofern dies praktikabel und angemessen ist, bestehende regionale institutionelle Kooperationsstrukturen nutzen, einschließlich derjenigen im Rahmen regionaler Meeresübereinkommen gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2008/56/EG. Ebenso sollten sich die Mitgliedstaaten, falls keine spezifischen Kriterien, methodischen Standards (auch für die Integration der Kriterien), Spezifikationen und standardisierten Methoden für die Überwachung und Bewertung vorliegen, sofern dies praktikabel und angemessen ist, auf diejenigen stützen, die auf internationaler, regionaler oder subregionaler Ebene entwickelt wurden, z. B. diejenigen, die im Rahmen regionaler Meeresübereinkommen oder anderer internationaler Mechanismen vereinbart wurden. Andernfalls steht es den Mitgliedstaaten frei, sich innerhalb der Region oder Unterregion untereinander zu koordinieren. Zur Erleichterung der Durchführung der Richtlinie 2008/56/EG kann ein Mitgliedstaat darüber hinaus auf Grundlage der Besonderheiten seiner Meeresgewässer auch zusätzliche Elemente berücksichtigen, die in diesem Beschluss nicht festgelegt sind und nicht auf internationaler, regionaler oder subregionaler Ebene behandelt werden, oder die Anwendung von Elementen dieses Beschlusses auf seine Übergangsgewässer im Sinne von Artikel 2 Absatz 6 der Richtlinie 2000/60/EG in Erwägung ziehen.
Die Mitgliedstaaten setzen bei der Erfüllung ihrer in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen alles daran, um eine enge Abstimmung mit allen betreffenden…
Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der Meeresumwelt sollten die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die koordinierte Entwicklung von…
Damit die Einzelheiten von Aktualisierungen durch die Mitgliedstaaten, die im Anschluss an die Überprüfungen bestimmter Bestandteile ihrer Meeresstrategien…
Bei der Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen dieser Richtlinie sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Meeresgewässer, die der Souveränität oder…
Die Mitgliedstaaten sollten sich unter Beachtung der im Rahmen von Unionsrecht und internationalem Recht bestehenden Rechte und Pflichten der betreffenden…
Um künftige Aktualisierungen der Anfangsbewertung der Meeresgewässer der Mitgliedstaaten und deren Beschreibung eines guten Umweltzustands zu erleichtern und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.