Erwägungsgrund 1 32018D0598
Den Rahmen für die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union (im Folgenden „Union“) und Georgien bilden auch weiterhin die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) und die Östliche Partnerschaft. Nachdem Georgien der Östlichen Partnerschaft der EU im Jahr 2009 beigetreten war, folgten Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen EU-Georgien. Dieses Abkommen (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“), das die schrittweise Einführung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone vorsieht, wurde im Juni 2014 unterzeichnet und trat am 1. Juli 2016 in Kraft.