Erwägungsgrund 13 32018D0598
Die Kommission sollte sicherstellen, dass die Makrofinanzhilfe der Union rechtlich und inhaltlich mit den wichtigsten Grundsätzen für das auswärtige Handeln gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union, den Zielsetzungen der verschiedenen Bereiche der Außenpolitik und den diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen sowie mit anderen relevanten Politikbereichen der Union im Einklang steht.