Erwägungsgrund 19 32018D0598
Die Höhe der als Zuschüsse gewährten Makrofinanzhilfe und die Höhe der für die als Darlehen gewährte Makrofinanzhilfe erforderlichen Beträge sollten mit den dafür im mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehenen Haushaltsmitteln vereinbar sein.