Erwägungsgrund 5 32018D0598
In Anbetracht des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Georgiens haben die georgischen Behörden im Juni 2017 eine ergänzende Makrofinanzhilfe der Union beantragt.
In Anbetracht des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Georgiens haben die georgischen Behörden im Juni 2017 eine ergänzende Makrofinanzhilfe der Union beantragt.