Erwägungsgrund 1 32018D0923
Am 16. Juni 2017 stellte der Rat gemäß Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags fest, dass in Rumänien eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel vorlag. Angesichts der festgestellten erheblichen Abweichung gab der Rat am 16. Juni 2017 eine Empfehlung an Rumänien ab, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2017 3,3 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,5 % des BIP entspricht.