Erwägungsgrund 2 32018D0923
Am 5. Dezember 2017 gelangte der Rat zu dem Schluss, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 hin keine wirksamen Maßnahmen getroffen hat. Daraufhin gab der Rat am 5. Dezember 2017 eine überarbeitete Empfehlung an Rumänien ab, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2018 3,3 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,8 % des BIP entspricht. Er empfahl Rumänien zudem, sämtliche unerwarteten Einnahmen zum Defizitabbau zu nutzen, während Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen eine dauerhafte und wachstumsfreundliche Verbesserung des gesamtstaatlichen strukturellen Saldos gewährleisten sollten. Der Rat setzte Rumänien eine Frist bis zum 15. April 2018, einen Bericht über die infolge dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen vorzulegen.