Erwägungsgrund 7 32018D0923
Daraus lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Rumänien infolge der Empfehlung des Rates vom 5. Dezember 2017 ergriffen hat, unzureichend waren. Die Konsolidierungsanstrengungen bleiben weit hinter der jährlichen strukturellen Anpassung von 0,8 % des BIP für 2018 zurück, was einer nominalen Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben von nicht mehr als 3,3 % im Jahr 2018 entspräche —