Erwägungsgrund 6 32018D0923
Die Verschlechterung im Vergleich zu 2017 ist weitgehend bedingt durch Erhöhungen der Ausgaben für Arbeitnehmerentgelte im öffentlichen Sektor, die im Sommer 2017 erlassen wurden und im Januar 2018 in Kraft getreten sind. Seit der Herbstprognose 2017 der Kommission, die als Grundlage für die Empfehlung des Rates vom 5. Dezember 2017 diente, haben die rumänischen Behörden die letzte Reform des Altersvorsorgesystems teilweise umgekehrt und den Anteil der in die zweite Rentensäule übertragenen Sozialversicherungsbeiträge ab 2018 gesenkt. Auf kurze Sicht wird sich diese Kürzung wohl positiv auf die Staatseinnahmen und damit auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo auswirken. Auf lange Sicht jedoch wird diese positive Auswirkung dadurch aufgehoben werden, dass die nicht auf die zweite Säule übertragenen Sozialbeiträge mit der Verpflichtung zur Zahlung einer Altersrente in der Zukunft einhergehen.