Erwägungsgrund 3 32018D0923
Am 10. und 11. April 2018 führte die Kommission entsprechend Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission verstärkter Überwachung vor Ort in Rumänien durch. Nachdem die Kommission den rumänischen Behörden ihre vorläufigen Feststellungen zur Stellungnahme vorgelegt hatte, übermittelte sie dem Rat am 23. Mai 2018 einen Bericht darüber. Diese Feststellungen wurden anschließend veröffentlicht. Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass die rumänischen Behörden nicht die Absicht haben, die Empfehlung des Rates vom 5. Dezember 2017 zu befolgen. Die Behörden bekräftigten im Rahmen der Mission, dass sie für 2018 nach wie vor das Ziel eines gesamtstaatlichen Defizits von knapp unter 3 % des BIP verfolgen. Angesichts der positiven und wachsenden Produktionslücke deutet dies entgegen der Empfehlung des Rates auf eine weitere Verschlechterung des zugrunde liegenden strukturellen Defizits hin und zeigt eine eindeutig expansive Finanzpolitik auf.