Erwägungsgrund 4 32018D0923
Am 20. April 2018 — und damit nach der vom Rat gesetzten Frist — legten die rumänischen Behörden einen Bericht über infolge der Empfehlung des Rates vom 5. Dezember 2017 ergriffene Maßnahmen vor. In diesem Bericht bekräftigten die Behörden, dass sie für 2018 weiterhin das Ziel eines gesamtstaatlichen Defizits von knapp unter 3 % des BIP verfolgen. Die haushaltspolitischen Auswirkungen der gemeldeten Maßnahmen bleiben deutlich hinter den Anforderungen dieser Empfehlung des Rates zurück.