Erwägungsgrund 6 32019D1196
Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Austrittsabkommen“) wurde zwischen der Union und der Regierung des Vereinigten Königreichs im November 2018 vereinbart, jedoch sind die erforderlichen internen Verfahren für das Inkrafttreten noch nicht abgeschlossen. Der Vierte Teil des Austrittsabkommens sieht einen Übergangszeitraum vor, der am Tag des Inkrafttretens des Abkommens beginnt. Während des Übergangszeitraums gilt das Unionsrecht für das Vereinigte Königreich sowie im Vereinigten Königreich im Einklang mit dem Austrittsabkommen.