Beschluss (EU) 2019/1196 der Kommission vom 11. Juli 2019 über die Beteiligung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland an der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)
Die Verordnung (EU) 2018/1727 gilt daher nur für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich, wenn das Vereinigte Königreich am 12. Dezember 2019 ein Mitgliedstaat ist oder das Austrittsabkommen bis dahin in Kraft getreten ist.
Erwägungsgrund 8 32019D1196
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