Beschluss (EU) 2019/1707 des Rates vom 17. Juni 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf eine Empfehlung betreffend bestimmte Änderungen am Abkommen zur Berücksichtigung des Beitritts Samoas und künftiger Beitritte weiterer Pazifik-Inselstaaten zu dem Abkommen zu vertreten ist
Am 30. Juli 2009 unterzeichnete die Union das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“), das den Rahmen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen festlegt. Der Unabhängige Staat Papua-Neuguinea und die Republik Fidschi wenden das Abkommen seit dem 20. Dezember 2009 bzw. dem 28. Juli 2014 vorläufig an.
Erwägungsgrund 1 32019D1707
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