Beschluss (EU) 2019/1707 des Rates vom 17. Juni 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf eine Empfehlung betreffend bestimmte Änderungen am Abkommen zur Berücksichtigung des Beitritts Samoas und künftiger Beitritte weiterer Pazifik-Inselstaaten zu dem Abkommen zu vertreten ist
Auf der siebten Sitzung des Handelsausschusses am 24. Juli 2019 kann der Handelsausschuss gemäß Artikel 78 des Abkommens den Vertragsparteien empfehlen, Änderungen in das Abkommen aufzunehmen, um dem Beitritt Samoas und künftigen Beitritten anderer Pazifik-Inselstaaten Rechnung zu tragen.
Erwägungsgrund 6 32019D1707
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