Beschluss (EU) 2019/1707 des Rates vom 17. Juni 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf eine Empfehlung betreffend bestimmte Änderungen am Abkommen zur Berücksichtigung des Beitritts Samoas und künftiger Beitritte weiterer Pazifik-Inselstaaten zu dem Abkommen zu vertreten ist
Mit dem Beschluss (EU) 2018/1908 vom 6. Dezember 2018 hat der Rat den Beitrittsantrag Samoas gebilligt. Der Wortlaut des Marktzugangsangebots Samoas wurde dem genannten Beschluss beigefügt. Samoa trat dem Abkommen am 21. Dezember 2018 bei und wendet das Abkommen seit dem 31. Dezember 2018 vorläufig an.
Erwägungsgrund 4 32019D1707
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