Beschluss (EU) 2019/1707 des Rates vom 17. Juni 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf eine Empfehlung betreffend bestimmte Änderungen am Abkommen zur Berücksichtigung des Beitritts Samoas und künftiger Beitritte weiterer Pazifik-Inselstaaten zu dem Abkommen zu vertreten ist
Nach Artikel 68 des Abkommens muss sich der Handelsausschuss mit allen Fragen befassen‚ die für die Durchführung des Abkommens erforderlich sind. Es ist notwendig, dem Handelsausschuss die Befugnis zu übertragen, einen Beschluss über etwaige technische Änderungen des Abkommens, die nach dem Beitritt eines neuen Pazifik-Inselstaats erforderlich werden könnten, zu fassen.
Erwägungsgrund 5 32019D1707
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